
Zahnärztliche Ansprüche müssen nach Abschluss der erbrachten Leistungen eingereicht werden. Die nicht rechtzeitige Einreichung des Anspruchs ist für die Versicherungsgesellschaft ein einfacher Vorwand, den Anspruch abzulehnen. Die meisten PPO-Pläne erfordern, dass der Anspruch innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Zustellung eingereicht wird. Es gibt auch einige örtliche Gewerkschaftspläne, deren Geltungsdauer noch kürzer ist.